Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
Mission-Drone | FPV Media
Inhaber: Luca Mathias Krause
Forsthausstraße 29, 66663 Merzig, Deutschland
E-Mail: info@mission-drone.de
Stand: 26. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Luca Mathias Krause, handelnd unter Mission-Drone | FPV Media, nachfolgend „Mission Drone“, und seinen Auftraggebern über die nachfolgend beschriebenen Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Auf Verträge mit Verbrauchern finden sie keine Anwendung.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Mission Drone und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Mission Drone ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
2. Leistungen und Leistungsumfang
Mission Drone erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Drohnen- und FPV-Aufnahmen, Fotografie, Kameraproduktion, Videoproduktion, Schnitt, Bildbearbeitung, Farbkorrektur, Vertonung und Content-Produktion. Zum Leistungsangebot gehören außerdem Workshops, Strategieberatung und Projektbegleitung.
Art und Umfang der beauftragten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und den ergänzenden Vereinbarungen. Hierzu gehören insbesondere Aufnahmeorte, Produktionszeiten, Lieferumfang, Dateiformate, Nutzungsrechte, Termine und gegebenenfalls vereinbarte Korrekturrunden.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Drehtage, weitere Filmversionen, Übersetzungen, zusätzliche Ausgabeformate, Rohmaterial, offene Projektdateien, Veröffentlichung und laufende Betreuung von Social-Media-Kanälen.
Soweit die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses vereinbart wird, richtet sich die Leistung nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Bei Beratungsleistungen und Workshops wird die vereinbarte Tätigkeit geschuldet, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
Bestimmte Reichweiten, Buchungen, Verkaufszahlen, Umsätze oder sonstige Marketingergebnisse werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein verbindliches Angebot von Mission Drone annimmt oder Mission Drone einen Auftrag des Auftraggebers bestätigt. Dies kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
Enthält ein Angebot eine Annahmefrist, ist diese maßgeblich.
Die bloße Übersendung einer Anfrage oder die unverbindliche Abstimmung eines möglichen Produktionstermins begründet noch keinen Auftrag.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere das abgestimmte Briefing, gewünschte Inhalte, organisatorische Besonderheiten und bekannte Einschränkungen am Aufnahmeort.
Soweit vereinbart oder für die Nutzung der vom Auftraggeber bereitgestellten Räumlichkeiten erforderlich, ermöglicht der Auftraggeber den Zugang zu den Aufnahmeorten und stimmt die Produktion mit den zuständigen Personen vor Ort ab.
Der Auftraggeber informiert Mission Drone rechtzeitig über Sicherheitsvorgaben, Betriebsabläufe, vertrauliche Bereiche und Personen oder Gegenstände, die nicht aufgenommen werden dürfen.
Soweit der Auftraggeber Inhalte wie Logos, Texte, Bilder, Musik oder vorhandenes Videomaterial bereitstellt, muss er zu deren vereinbarter Verwendung berechtigt sein. Mission Drone bleibt für die Rechteklärung der von Mission Drone selbst beschafften Inhalte verantwortlich.
Die Parteien stimmen vor der Produktion ab, wer erforderliche Freigaben von Aufnahmeorten und Einwilligungen abgebildeter Personen einholt. Eine solche Abstimmung entbindet keine Partei von ihren eigenen gesetzlichen Pflichten.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Erforderliche Terminänderungen und etwaige zusätzliche Leistungen werden abgestimmt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Drohnenbetrieb und sichere Durchführung
Drohnenaufnahmen werden ausschließlich durchgeführt, soweit dies rechtlich zulässig und unter den tatsächlichen Bedingungen sicher möglich ist.
Mission Drone ist für die eigenen luftrechtlichen Betriebsvoraussetzungen und die erforderliche Qualifikation der eingesetzten Fernpiloten verantwortlich. Die Beschaffung weiterer projektbezogener Genehmigungen und Freigaben sowie die Übernahme der damit verbundenen Kosten werden im Angebot geregelt.
Die abschließende Entscheidung über die sichere Durchführung eines Fluges trifft der verantwortliche Fernpilot. Sicherheitsrelevante Anweisungen am Aufnahmeort sind zu beachten.
Ein Anspruch auf rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Flugmanöver besteht nicht. Vereinbarte gestalterische Wünsche stehen unter dem Vorbehalt ihrer rechtlich und technisch zulässigen Umsetzung.
Erkennbare Einschränkungen, die vereinbarte Aufnahmen betreffen, werden dem Auftraggeber möglichst frühzeitig mitgeteilt.
6. Wetter, Terminverschiebungen und Leistungshindernisse
Können Außen- oder Drohnenaufnahmen aufgrund ungeeigneter Witterung, behördlicher Beschränkungen oder anderer nicht von den Parteien zu vertretender Umstände nicht sicher oder rechtmäßig durchgeführt werden, informieren sich die Parteien unverzüglich.
Soweit möglich und für beide Parteien zumutbar, wird ein Ersatztermin oder eine geeignete alternative Umsetzung vereinbart.
Eine Terminverschiebung führt nicht automatisch zu einer zusätzlichen Vergütung. Zusätzliche Leistungen oder Kosten werden vor ihrer Beauftragung abgestimmt.
Kann die vereinbarte Leistung dauerhaft nicht erbracht werden oder ist eine Verschiebung aufgrund des Vertragszwecks nicht zumutbar, richten sich die Rechte der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für Vergütung, Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen und die Beendigung des Vertrags.
Bereits erbrachte Teilleistungen und angefallene Aufwendungen werden nur abgerechnet, soweit hierfür eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht.
7. Änderungen und Zusatzleistungen
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft Mission Drone deren Umsetzbarkeit und informiert über Auswirkungen auf Vergütung und Termine.
Zusatzleistungen werden erst nach entsprechender Vereinbarung ausgeführt. Änderungen sollten zu Nachweiszwecken in Textform, beispielsweise per E-Mail, dokumentiert werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt.
Eine im Angebot enthaltene Korrekturrunde umfasst Anpassungen innerhalb des vereinbarten Briefings. Änderungen des Konzepts, zusätzliche Aufnahmen oder Erweiterungen des Lieferumfangs sind davon nicht automatisch umfasst.
Die Beseitigung von Mängeln der geschuldeten Leistung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nicht auf vereinbarte Korrekturrunden angerechnet.
8. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Reise-, Übernachtungs-, Genehmigungs-, Lizenz- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit dies vereinbart wurde. Nicht vereinbarte Zusatzkosten werden dem Auftraggeber vor ihrer Entstehung zur Zustimmung vorgelegt.
Anzahlungen und Abschlagszahlungen bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung oder einer gesetzlichen Grundlage.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zur Zahlung fällig, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit der betreffenden Vergütung. Bei abnahmepflichtigen Leistungen ist insbesondere die Abnahme zu berücksichtigen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9. Lieferung und Abnahme
Die Übergabe erfolgt in den vereinbarten Dateiformaten und über den vereinbarten Übermittlungsweg.
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, stellt Mission Drone das fertiggestellte Arbeitsergebnis zur Prüfung bereit. Der Auftraggeber prüft, ob es dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht, und teilt festgestellte Mängel möglichst konkret mit.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.
Eine rein gestalterische Abweichung von nachträglich geänderten Vorstellungen begründet keinen Mangel, wenn die vereinbarten Vorgaben eingehalten wurden.
Bei Beratungsleistungen und Workshops ist keine Abnahme geschuldet, soweit nicht die Herstellung eines bestimmten abnahmefähigen Arbeitsergebnisses vereinbart wurde.
10. Nutzungsrechte und Rechte Dritter
Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem Angebot.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der für das betreffende Arbeitsergebnis vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final übergebenen Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Vertragszweck.
Dazu gehört die Verwendung in der eigenen Unternehmenskommunikation, soweit diese vom vereinbarten Vertragszweck umfasst ist. Eine darüber hinausgehende Vermarktung, Weiterlizenzierung oder Nutzung durch andere Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Weitergabe an beauftragte Dienstleister zur Umsetzung der zulässigen Nutzung ist gestattet, soweit diese keine darüber hinausgehenden eigenen Nutzungsrechte erhalten.
Technische Anpassungen an vereinbarte Veröffentlichungsformate sind zulässig, soweit keine Rechte Dritter oder berechtigten Interessen der Urheber verletzt werden.
Für Musik, Stockmaterial, Schriften und sonstige lizenzierte Inhalte können abweichende Nutzungsbedingungen gelten. Einschränkungen, die für die vorgesehene Nutzung wesentlich sind, werden dem Auftraggeber vor der verbindlichen Vereinbarung der betreffenden Verwendung mitgeteilt.
Urheberpersönlichkeitsrechte und sonstige nicht übertragbare Rechte bleiben unberührt.
11. Rohmaterial, Projektdateien und Datensicherung
Rohaufnahmen, nicht ausgewählte Aufnahmen, offene Schnittprojekte und sonstige Arbeitsdateien gehören nur dann zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die ihm ordnungsgemäß übergebenen Dateien für seine weitere Nutzung zu sichern.
Eine dauerhafte Archivierung durch Mission Drone ist ohne gesonderte Vereinbarung nicht geschuldet. Bestehende gesetzliche Aufbewahrungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
12. Referenznutzung und Vertraulichkeit
Mission Drone darf Arbeitsergebnisse, den Namen oder das Logo des Auftraggebers nur nach gesonderter Zustimmung des Auftraggebers zur eigenen Werbung oder als Referenz verwenden.
Rechte abgebildeter Personen und sonstiger Dritter sind unabhängig davon zu beachten. Die Zustimmung des Auftraggebers ersetzt keine erforderliche Einwilligung anderer betroffener Personen.
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen des Auftrags bekannt werden, vertraulich. Dies gilt insbesondere für nicht öffentliche Geschäftsinformationen, interne Abläufe, Zugangsdaten und unveröffentlichte Projektinhalte.
Die Weitergabe an mitwirkende Personen ist zulässig, soweit sie zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
13. Kündigung und Absage
Für Kündigungen und deren finanzielle Folgen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie ergänzende individuelle Vereinbarungen.
Bei Werkverträgen bleibt insbesondere das Kündigungsrecht des Auftraggebers nach § 648 BGB bestehen. Bei dessen Ausübung sind bei der Abrechnung ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb nach den gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen.
Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung unabhängig von ersparten Aufwendungen wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht begründet.
Für Beratungsleistungen, Workshops und laufende Projektbegleitungen richten sich Kündigungsrechte nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Besondere Absagebedingungen werden gegebenenfalls vor Vertragsschluss gesondert vereinbart.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Mängel und Haftung
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers.
Mission Drone haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
Unberührt bleiben die Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien und zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und den zwingenden Vorschriften des Luftverkehrsrechts.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Mission Drone im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Mission Drone.
15. Datenschutz
Die Parteien beachten die jeweils für sie geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Soweit für die Zusammenarbeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung oder zur gemeinsamen Verantwortlichkeit erforderlich ist, wird diese vor Beginn der betreffenden Verarbeitung geschlossen.
Die Beauftragung von Mission Drone stellt für sich allein keine Einwilligung abgebildeter oder anderweitig betroffener Personen in die Aufnahme oder Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten dar.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung. Projektbezogene Datenschutzinformationen werden erforderlichenfalls gesondert bereitgestellt.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der betreffenden Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
Mobil: +49 1573 830 3844
Email: info@mission-drone.de